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   VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00   

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VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00 (https://dejure.org/2000,18822)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20.07.2000 - 4 L 986/00 (https://dejure.org/2000,18822)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 4 L 986/00 (https://dejure.org/2000,18822)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00
    Vielmehr muß das die sofortige Vollziehung rechtfertigende Interesse gerade darauf gerichtet sein, daß die von der Behörde getroffene Maßnahme bereits vor Abschluß des Rechtsschutzverfahrens in der Hauptsache umgesetzt wird, vgl. OVG NW, Beschluß vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 - in: Eildienst STNW 1989, 285; Beschluß vom 12. Januar 1998 - 10 B 3025/97 - Beschluß vom 21. Oktober 1999 - 7 B 1771/99 -.

    Ein derartiger gewichtiger Gefahrentatbestand, der es rechtfertigen könnte, auch eine Maßnahme sofort zu vollziehen, die mit weitgehenden, nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Schäden für den Ordnungspflichtigen verbunden ist, kann in dem Umstand, daß ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage formell und/oder materiell illegal ist, in der Regel nicht erblickt werden, vgl. OVG NW, Beschluß vom 24. November, aaO.; Beschluß vom 13. September 1990 - 7 B 2151/90 - Beschluß vom 13. März 1992 - 7 B 653/92 - Beschluß vom 6. Juni 1994 - 7 B 1083/94 - Beschluß vom 23. Januar 1997 - 7 B 3154/96 - Beschluß vom 12. Januar 1998, aaO.; Beschluß vom 21. Oktober 1999, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 11 B 1083/96

    Ungenehmigte Errichtung baulicher Anlagen

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00
    Ausnahmsweise kann die Beseitigung einer formell und materiell rechtswidrigen baulichen Anlage durch sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung auch dann in Betracht kommen, wenn die bauliche Anlage ohne Substanzvernichtung oder erhebliche Schädigung der Bausubstanz demontiert werden kann, OVG NW, Beschluß vom 25. April 1996 - 7 B 650/96, oder wenn von der illegalen Baulichkeit ein erheblicher Nachahmungseffekt und damit eine negative Vorbildwirkung ausgeht, OVG NW, Beschluß vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - in: NVwZ-RR 1996, S. 192; Beschluß vom 13. September 1996 - 11 B 1083/96 - in: NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00
    Ausnahmsweise kann die Beseitigung einer formell und materiell rechtswidrigen baulichen Anlage durch sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung auch dann in Betracht kommen, wenn die bauliche Anlage ohne Substanzvernichtung oder erhebliche Schädigung der Bausubstanz demontiert werden kann, OVG NW, Beschluß vom 25. April 1996 - 7 B 650/96, oder wenn von der illegalen Baulichkeit ein erheblicher Nachahmungseffekt und damit eine negative Vorbildwirkung ausgeht, OVG NW, Beschluß vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - in: NVwZ-RR 1996, S. 192; Beschluß vom 13. September 1996 - 11 B 1083/96 - in: NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
    Auszug aus VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00
    Vielmehr muß das die sofortige Vollziehung rechtfertigende Interesse gerade darauf gerichtet sein, daß die von der Behörde getroffene Maßnahme bereits vor Abschluß des Rechtsschutzverfahrens in der Hauptsache umgesetzt wird, vgl. OVG NW, Beschluß vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 - in: Eildienst STNW 1989, 285; Beschluß vom 12. Januar 1998 - 10 B 3025/97 - Beschluß vom 21. Oktober 1999 - 7 B 1771/99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 7 B 3154/96

    Ordnungspflichtiger; Erhaltung des Suspensiveffekts; Widerspruch; Beseitigung

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00
    Ein derartiger gewichtiger Gefahrentatbestand, der es rechtfertigen könnte, auch eine Maßnahme sofort zu vollziehen, die mit weitgehenden, nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Schäden für den Ordnungspflichtigen verbunden ist, kann in dem Umstand, daß ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage formell und/oder materiell illegal ist, in der Regel nicht erblickt werden, vgl. OVG NW, Beschluß vom 24. November, aaO.; Beschluß vom 13. September 1990 - 7 B 2151/90 - Beschluß vom 13. März 1992 - 7 B 653/92 - Beschluß vom 6. Juni 1994 - 7 B 1083/94 - Beschluß vom 23. Januar 1997 - 7 B 3154/96 - Beschluß vom 12. Januar 1998, aaO.; Beschluß vom 21. Oktober 1999, aaO.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1999 - 7 B 1771/99

    Voraussetzung für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.07.2000 - 4 L 986/00
    Vielmehr muß das die sofortige Vollziehung rechtfertigende Interesse gerade darauf gerichtet sein, daß die von der Behörde getroffene Maßnahme bereits vor Abschluß des Rechtsschutzverfahrens in der Hauptsache umgesetzt wird, vgl. OVG NW, Beschluß vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 - in: Eildienst STNW 1989, 285; Beschluß vom 12. Januar 1998 - 10 B 3025/97 - Beschluß vom 21. Oktober 1999 - 7 B 1771/99 -.
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